Gegenstand
Diese Regelung bildet die Grundlage für alle bei trailblazer.bike (Philipp Zimmermann, Schuppisstrasse 4, 8057 Zürich) gebuchten Kurse, Touren und Events und Angebote (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt), soweit im Einzelfall keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil aller Einzelverträge zwischen trailblazer.bike und dem Kunden.
Anmeldungen und Zahlungsfristen
Die Anmeldung erfolgt online per E-Mail oder durch direkte Kontaktaufnahme auf der Angebotsseite auf www.trailblazer.bike, per E-Mail an philipp@trailblazer.bike oder mündlich. Als angemeldet gilt, wer die Buchung schriftlich per E-Mail durch trailblazer.bike bestätigt bekommen hat. Der Buchungsbestätigung liegt die Rechnung mit Bankverbindung bei und einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Eintägige Veranstaltungen sind bis spätestens am Veranstaltungstag zu bezahlen. Mehrtägige Veranstaltungen sind 14 Tage im Voraus zu bezahlen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass trailblazer.bike seine Daten (Personendaten, gebuchte Anlässe, Fotos usw.) für eigene Zwecke (Werbung, Informationen über neue Angebote usw.) verwenden kann. trailblazer.bike gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter.
Rücktritt durch eine:n Teilnehmer:in
Der Kunde / die Kundin kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Angebot zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
Für eintägige Angebote gelten folgende Stornierungsgebühren:
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung gilt kostenloses Rücktrittsrecht.
(Administrationskosten von 20 CHF müssen übernommen werden)
Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung werden 25% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab dem 2. Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt werden 100% des Veranstaltungspreises fällig.
Für mehrtägige Angebote gelten folgende Stornierungsgebühren:
Bis 28 Tage vor der Veranstaltung gilt kostenloses Rücktrittsrecht. (Administrationskosten von 30 CHF müssen übernommen werden)
Ab dem 28. Tag vor der Veranstaltung werden 40% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung werden 70% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt werden 100% des Veranstaltungspreises fällig.
Die Annullationsgebühren entfallen, wenn eine Ersatzteilnehmerin / ein Ersatzteilnehmer gefunden wird. In diesem Fall werden ausschliesslich Administrationskosten von CHF 20 bzw. 30 erhoben.
Für Angebote mit Dienstleistungen Dritter (z.B. Hotel, Flug, Transport usw.) gelten dieselben Stornierungsgebühren zuzüglich allfälligen Stornierungskosten des Dienstleisters, welche von trailblazer.bike an den Kunden weiter verrechnet werden. Massgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei trailblazer.bike. Auf Grund eines vorzeitigen Abbruchs einer angetretenen Veranstaltung oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können keine Rückerstattungen erfolgen. Den Kunden wird empfohlen eine Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen.
Rücktritt durch den Organisator
Wir behalten uns vor, Touren bei sehr schlechten Witterungsverhältnissen, Naturgewalten, Unfall und Ereignissen höherer Gewalt abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Bei abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen werden bereits geleistete Bezahlungen der Kunden rückerstattet. Bei frühzeitigem Abbruch von Veranstaltungen infolge sehr schlechten Witterungsverhältnissen, Naturgewalten, Unfall und Ereignissen höherer Gewalt hat der Kunde / die Kundin keinen Anspruch auf Rückvergütung noch ausstehender Leistungen des Organisators. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Teilnahmbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich folgende Regeln einzuhalten:
• Teilnahme mit technisch einwandfreiem Bike
• Tragen geeigneter Sicherheitsausrüstung (Helm ist obligatorisch)
• Tragen und Mitführen der Witterung, dem Austragungsort und der Jahreszeit angepasster Kleidung
• Mitführen von Getränken, Verpflegung und persönlichen Medikamenten
• Mitführen von spezifischen Material und Geräten, insbesondere Ladegerät und geladene Akkus für E-Bikes
• Eigenverantwortliches Handeln, insbesondere die Selbsteinschätzung, ob eine Stelle dem eigenen Können entspricht und gefahren werden kann oder ob besser geschoben oder getragen wird
• Respektvolles Verhalten gegenüber der Umwelt und den Mitmenschen, insbesondere anderen Kursteilnehmenden, Wanderern und Bahnbenützern
• Meldung von Allergien (z.B. Bienen) an den Guide vor der Tour
• Befolgen der Anweisungen des Bike Guides während der Veranstaltung
• Verfügen über die in der Ausschreibung geforderten Fähigkeiten und Erfahrungen
trailblazer.bike behält sich vor, bei Nichteinhaltung einzelner Regeln den Teilnehmer / die Teilnehmerin unmittelbar von der Veranstaltung auszuschliessen.
Allgemeine Bestimmungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die Teilnehmenden sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass Veranstaltungsverlauf und Veranstaltungsdauer – z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegbedingungen – jederzeit Änderungen unterliegen kann und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Heimreise nach vorne oder nach hinten verschieben kann. Die Teilnehmenden müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können. Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen. Der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht verpflichtet für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.
Haftung
trailblazer.bike übernimmt gegenüber dem Teilnehmer die Verantwortung als Veranstalter für eine sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reise-, Service- und Dienstleistungen.
Haftungsausschluss
trailblazer.bike haftet nicht für auf Transporten (Flug, Zug, Schiff und Bussen usw.) entstandene Schäden am Fahrrad inkl. Gepäck. Ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads unterwegs. Versicherung für Fahrrad und Gepäck ist Sache der Teilnehmenden. trailblazer.bike empfiehlt unbedingt ein Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung. Weiter haften die Teilnehmenden auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei trailblazer.bike geliehenen Mietmaterials und Testbikes.
Bei Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen bei externen Leistungsträgern am Reiseziel übernimmt trailblazer.bike keine Haftung.
Mountainbiking ist mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Stürze, Kollisionen mit motorisiertem Verkehr, Steinschlag im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt.
Des Weiteren haftet trailblazer.bike nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes. Eingeschlossen sind dabei auch die Miet- und Testbikes, z.B. weil Schäden und starke Abnützungen während des Gebrauchs oder Transports entstehen können.
Versicherung
Der Versicherungsschutz während des Anlasses ist Sache der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Für alle vom Anbieter durchgeführten Anlässe wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Bildmaterial
Das entstandene Film- und Bildmaterial (worauf Teilnehmer:innen abgebildet sind) darf – sofern kein Gegenbericht der teilnehmenden Person vorliegt – von trailblazer.bike für Dokumentationen und Werbung in jeglicher Form verwendet werden.
Schlussbestimmungen
trailblazer.bike kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit dieser Bestimmung gekannt hätten.
trailblazer.bike sowie der Kunde / die Kundin verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters, einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Diese Bestimmung sowie alle zugrundeliegenden Einzelverträge unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von trailblazer.bike zuständige Gericht.